Bewertung / Gutachten

HFWU Hochschule für Wirtschaft und Umwelt BWL mit dem Schwerpunkt Immobilienwirtschaft.

Dipl. Betriebswirt (FH)

Hochschule Kaiserslautern – Weiterbildungsstudium Grundstücksbewertung

Dipl. Wirt. Ing. (FH)

  • Fachmann für bebaute und unbebaute Grundstücke
  • Gutachter für bebaute und unbebaute Grundstücke sowie Mieten und Pachten

Die Gutachten aus unserem Hause werden weisungsfrei, unabhängig, gewissenhaft und unparteiisch, gemäß §8 Sachverständigenordnung erstellt.

Für diese Objekte erstellen wir Gutachten:

  • Wohnimmobilien
  • Gewerbeimmobilien
  • Ein-, Zwei-, Mehrfamilienhäuser – Mischobjekte
  • Büro- und Geschäftshäuser
  • Eigentumswohnungen und Teileigentum
  • Gewerbe- und Industrie-Immobilien, Fabriken, Lagerhallen

Die Gutachten

Wir erstellen Verkehrswert-, Marktwert-, Sachwert-,  Ertragswert-, Vergleichswert-, Beleihungswertgutachten  auf Grundlage deutscher und internationaler Verfahren zur Immobilienbewertung.

Auf Wunsch unterziehen wir die Immobilien einer Cash-Flow-Analyse und werten die Ergebnisse im persönlichen Gespräch aus. Erstellung marktnaher Immobiliengutachten auf der Grundlage aktueller Daten.

Kurzgutachten

Das Kurzgutachten beinhaltet die gründliche Besichtigung, eine Marktwert-Ermittlung, sowie die wertmäßige Berücksichtigung evtl. Mängel und Bauschäden an der Immobilie.

Kaufberatung (Die zweite unabhängige Meinung)

Die Käuferberatung bietet dem Kunden eine qualifizierte und genaue Besichtigung der Immobilie durch einen Sachverständigen mit einem anschließenden Beratungsgespräch, um Kaufentscheidung sowie die Vor- und Nachteile der Immobilien zu erörtern.

Bei einer so wichtigen Entscheidung ist die Kaufberatung durch einen Sachverständigen eine Hilfe die Sicherheit gibt. Es sind immer die gleichen Fragen, auf die man als Kaufinteressent Antworten sucht:

  • Ist der geforderte Preis gerechtfertigt?
  • Liegen Baumängel oder Bauschäden vor?
  • Welche Renovierungskosten kommen auf mich zu?

Honorare

Wir berechnen das Honorar in Anlehnung an die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Alternativ kann auch eine Pauschalvergütung vereinbart werden.

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